Betrachtung der Kammerbeiträge

Unser Ziel ist es, die Kammerbeiträge nach Sichtung der tatsächlichen Aufwendungen der Landeszahnärztekammer Wien diesen gegenüberzustellen und zu prüfen. 

Unabhängig davon sind wir der Meinung, dass bei der Berechnung der Kammerbeiträge die individuelle Leistungsfähigkeit (z.B. neuer niedergelassener Kolleginnen und Kollegen) stärker berücksichtigt werden sollte, um einer etwaigen überproportionalen Belastung durch Beitragszahlungen an die eigene Standesvertretung entgegenzuwirken.
Speziell hier hat eine Landeszahnärztekammer Gestaltungspotenzial, da es laut Zahnärztekammergesetz zu den wesentlichen Aufgaben einer Standesvertretung gehört, die Höhe der Kammerbeiträge selbst zu bestimmen.
Funktionäre/Funktionärinnen haben laut Zahnärztekammergesetz entsprechend der Aufwandsentschädigungsverordnung „Anspruch auf Ersatz des ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit erwachsenen Aufwands“.

Entsprechend unserer Forderung nach Transparenz gegenüber der Kollegenschaft wird es eine zentrale Aufgabe von Novum 21 sein, Gehälter bzw. Aufwandsentschädigungen von Funktionären der Wiener Zahnärztekammer zu prüfen und gegebenenfalls eine dahingehende ausgewogene Relation jener Gehälter zu schaffen.