Überarbeitung des Kassenvertrages
Der aktuell geltende Kassenvertrag ist veraltet und enthält einen Leistungskatalog aus dem Jahr 1957. Er muss entsprechend den modernen Möglichkeiten der Zahnmedizin überarbeitet werden.
Ziel ist es, uns gemeinsam mit der österreichischen Zahnärztekammer für eine angemessene, leistungsgerechte und zeitgerechte Honorierung der zahnärztlichen Leistungen einzusetzen.
Trotz jahrelanger Versuche unserer derzeitigen Standesvertretung konnte bis heute keine umfassende moderne Vereinbarung zwischen der Zahnärztekammer und dem Hauptverband getroffen werden. Hier gilt es, Lösungen entsprechend der neuen technologischen und internationalen Standards zu finden.
Die lang geforderte Aufnahme der Zahnarztbesuche in den Mutter-Kind-Pass ist uns ein weiteres dringliches Anliegen, wir treten damit für eine zukunftsorientierte Grundversorgung von Kindern ein.
Unfreiwillig lassen wir uns von Controlling - Programmen der Krankenkassen unseren Leistungsumfang vorschreiben, obwohl wir unser Handeln den PatientInnen gegenüber verantworten müssen
Für Wahlärzte treten wir für wirksame Verhandlung ungerechtfertigter Honorareinbehalte der Krankenkassen ein. Die Argumentation der Krankenkassen „20% der Honorare sind als Folge des bürokratischen Aufwand angemessen“ ,weisen wir als ungerechtfertigt zurück.
NOVUM 21 möchte jegliche Form von Spezialisierung von Zahnärzten und Zahnärztinnen fördern. Dazu zählt insbesondere die Kieferorthopädie.
Alle kieferorthopädisch tätigen KollegInnen verspüren seit den gesetzlichen Änderungen echte Benachteiligungen:
- WahlkieferorthopädInnen haben den Nachteil des 20% Einbehalts durch die Krankenkassen
- für junge KieferorthopädInnen gibt es kaum Möglichkeit zu arbeiten
- VertragskieferorthopädInnen haben einen Vertrag, der sie knebelt
- In Bezug auf die Krankenkassen hat sich für den kieferothopädisch tätigen Zahnarzt der bürokratische Aufwand dramatisch erhöht.