Allgemeine Informationen zur Wahl

In diesem Bereich werden wir die neuesten Informationen zur Zahnärztekammerwahl präsentieren.

Grundsätzlich gilt: Jedes zum Zeitpunkt der Wahl eingetragene Wiener Kammermitglied ist wahlberechtigt!

Zwölf Wochen vor dem Wahltag muss dieser seitens der Zahnärztekammer auf deren Website bekannt gegeben werden. Gewählt wird voraussichtlich Mitte des Jahres. Alle wahlwerbenden Listen müssen zuvor 120 korrekt ausgefüllte Unterstützungserklärungen vorlegen, damit sie zur Wahl zugelassen sind.



Stimmenabgabe

Bis sieben Tage vor der Wahl muss die Zahnärztekammer per Post den amtlichen Stimmzetteldas Wahlkuvert zur Aufnahme des Stimmzettels, sowie das bereits frankierte Rückkuvert an ihre Kammermitglieder versendet haben. Die Stimme kann sodann persönlich (am Wahltag) oder per Briefwahl abgegeben werden.

Die persönliche Stimmabgabe am Wahltag erfolgt in den Räumen der Landeszahnärztekammer Wien (Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien). Sowohl bei der persönlichen Stimmabgabe als auch bei der Briefwahl ist unbedingt erforderlich, dass das Wahlkuvert zur Wahrung der Anonymität sowie das bereits frankierte Rückkuvert nicht verändert oder beschriftet werden dürfen.

Sie können ihre Wahl auf drei verschiedene Arten am Stimmzettel abgeben:

  • durch Ankreuzen des gesamten Wahlvorschlages (Liste) am Wahlzettel
  • durch Ankreuzen der einzelnen Funktionärinnen und Funktionäre auf den unterschiedlichen Wahlvorschlägen (Listen).
  • durch Ankreuzen eines Wahlvorschlages (Liste) und zusätzliches Ankreuzen einzelner Funktionärinnen und Funktionäre auf den anderen Wahlvorschlägen (Listen). In diesem Fall wird die Stimme für alle in dem gekennzeichneten Wahlvorschlag enthaltenen wahlwerbenden Personen abgegeben, ausgenommen für jene Funktionen, für die die eine Stimme aus einem anderen Wahlvorschlag abgegeben wurde.